Die Obmänner des Regionalen Komitee Kamptal: Rudolf Rabl (Obmann, mi.), Alwin Jurtschitsch (Obmann-Stv., li.) und Wolfgang Groll (Obmann-Stv., re.)
„DAC“ steht für „Districtus Austriae Controllatus“ und ist das gesetzliche Kürzel für besonders gebietstypische österreichische Qualitätsweine. Die Bezeichnung Kamptal DAC steht seit dem Jahrgang 2008 für Weine aus Grünem Veltliner oder Riesling, entweder vom klassisch-mittelgewichtigen Typ oder als kraftvoll-trockene Reserve. Die DAC-Verordnung ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, sondern kann angepasst werden. Mit einem umfangreichen Paket an Neuerungen hat das Regionale Komitee Kamptal die bisher existierenden Regelungen für Herkunftsweine aus dem niederösterreichischen Weinbaugebiet entlang des Kamps novelliert.
Bio oder nachhaltig
Die wichtigste Neuerung: Ab dem Jahrgang 2025 müssen alle Weine, die als „Kamptal“ etikettiert werden, entweder biologisch oder nachhaltig zertifiziert sein. Damit geht das Kamptal ganz klar einen Schritt in Richtung Zukunftsfähigkeit, sowohl was die Bewirtschaftung der Weinberge als auch was die internationale Vermarktung betrifft.
Schon ab heuer gültig
Diese Neuerungen sind bereits ab dem Jahrgang 2024 verpflichtend:
• Sämtliche Herkunftsbezeichnungen – also auch Ortsweine und Riedenweine – müssen den DAC-Bedingungen entsprechen. Dies war bisher nicht eindeutig geregelt (man konnte z.b. eine nicht DAC-Sorte als Lagenwein etikettieren). Nun sind die Rebsorten- und stilistischen Einschränkungen auch für diese kleineren Herkunftseinheiten gesetzlich geregelt.
• Um eine klare Sichtbarkeit der Herkunftsweine zu gewährleisten, muss zukünftig der Name der jeweiligen definierten Herkunft (Kamptal / Ortsname / Riedenname) mindestens doppelt so groß auf dem Etikett stehen wie die Rebsortenbezeichnung.
Neue DAC-Sorten
Neben Grünen Veltliner und Riesling dürfen nun auch die weißen Burgundersorten Chardonnay, Weißburgunder und Grauburgunder die begehrte DAC-Auszeichnung tragen. Damit sind es jetzt fünf Rebsorten, die künftig unter der Herkunft Kamptal DAC und Kamptal DAC Reserve vermarktet werden. Der Wein kann sowohl sortenrein als auch als Cuvée aus diesen Sorten ausgebaut werden.
Der Weißburgunder darf nun auch als Kamptal DAC vermarktet werden. Foto © ÖWM / WSNA
12 Ortsweine
12 Ortsweinbezeichnungen dürfen Kamptal-Weine zukünftig verwenden, wobei diese nach Boden- und Klimaeinheiten definiert wurden und nicht zwingend mit den politischen Grenzen korrelierenEs sind dies:
- Engabrunn
- Grafenegg
- Gobelsburg
- Hadersdorf
- Kammern
- Langenlois
- Lengenfeld
- Mittelberg
- Schiltern
- Schönberg
- Strass
- Zöbing
Mittelberg ist jetzt offiziell DAC-Weinbaugemeinde